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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich.
2. Vertragsschluss
Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages (Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag) kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer wie etwa bei Sonderanfertigungen die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Die berechneten Preise sind Abholpreise einschließlich Mehrwertsteuer und beinhalten keine Lieferung und Montage. Bei Übernahme der o.g. Frachtkosten erfolgt die Lieferung per Spedition bis Ladekante.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum dem Verkäufer auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen; bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
5. Lieferverzögerung
Bei Nichteinhaltung des Liefertermins hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer weitere Rechte aus dem Vertrag geltend machen. Beruht die Lieferverzögerung auf Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie anderen Fällen höherer Gewalt bei dem Verkäufer sowie deren Vorlieferanten, ist ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
7. Abnahmeverzögerung
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer behält sich vor, eine Lagergebühr von 5 % der Kaufsumme pro Monat der zusätzlichen Lagerzeit zu berechnen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern. Im übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
8. Gewährleistung und Mängelhaftung
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert. Bei Reklamation und Mängelrügen ist die Ware auf Kosten des Käufers zur Mängelprüfung zur Abholstation zurückzubringen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Übergabe. Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 6 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei durch den Käufer schuldhaft verspäteter Mängelanzeige kann der Verkäufer die Mängelbeseitigung ablehnen.
9. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen nach §312d
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
- bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
- bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
- die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
- die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
(7) Rückgabe
Sie können nach Ihrer Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Übergabe der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der gelieferten Artikel. Der Widerruf ist zu richten an: Bautechnik-Vollmer
Hauptstrasse 41
59581 Warstein
Tel.: (+49) 02902-774158
Fax : (+49) 02902-774189
email: verkauf@bautechnik-vollmer.de
(8) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Bei Warenlieferungen deren Bestellwert über 40 Euro liegt und der Kunde vor Bezahlung der Ware von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei und wir erstatten Ihnen die Versandkosten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Warstein.
12. Abweichende Vereinbarungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
13. Lieferbedingungen
Der Käufer beauftragt den Verkäufer, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, zum Zwecke des Transports des/der Kaufgegenstände ein Frachtunternehmen zu beauftragen. Die Lieferung erfolgt im Namen und für Rechnung des Käufers. Ort des Gefahrenüberganges sind die Räumlichkeiten des Verkäufers. Sämtliche Liefermodalitäten und -zusagen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Spediteurs, der im Auftrage des Käufers die von diesem georderte Ware ebenerdig, ohne Verbringung in die Räumlichkeiten, frei Haus liefert. Grundsätzlich wird die Lieferung von nur einem Auslieferungs-Mitarbeiter des Spediteurs durchgeführt. Der Käufer hat bei der weiteren Verbringung entsprechende Hilfestellung zu leisten oder bereitzustellen; ansonsten wird die Ware ebenerdig vor den Wohnsitz des Käufers angeliefert.
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich.
2. Vertragsschluss
Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages (Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag) kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer wie etwa bei Sonderanfertigungen die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Die berechneten Preise sind Abholpreise einschließlich Mehrwertsteuer und beinhalten keine Lieferung und Montage. Bei Übernahme der o.g. Frachtkosten erfolgt die Lieferung per Spedition bis Ladekante.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum dem Verkäufer auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen; bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
5. Lieferverzögerung
Bei Nichteinhaltung des Liefertermins hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Käufer weitere Rechte aus dem Vertrag geltend machen. Beruht die Lieferverzögerung auf Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie anderen Fällen höherer Gewalt bei dem Verkäufer sowie deren Vorlieferanten, ist ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
7. Abnahmeverzögerung
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer behält sich vor, eine Lagergebühr von 5 % der Kaufsumme pro Monat der zusätzlichen Lagerzeit zu berechnen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern. Im übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
8. Gewährleistung und Mängelhaftung
Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert. Bei Reklamation und Mängelrügen ist die Ware auf Kosten des Käufers zur Mängelprüfung zur Abholstation zurückzubringen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Übergabe. Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 6 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei durch den Käufer schuldhaft verspäteter Mängelanzeige kann der Verkäufer die Mängelbeseitigung ablehnen.
9. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen nach §312d
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
- bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
- bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
- die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
- die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
(7) Rückgabe
Sie können nach Ihrer Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und Übergabe der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der gelieferten Artikel. Der Widerruf ist zu richten an: Bautechnik-Vollmer
Hauptstrasse 41
59581 Warstein
Tel.: (+49) 02902-774158
Fax : (+49) 02902-774189
email: verkauf@bautechnik-vollmer.de
(8) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Bei Warenlieferungen deren Bestellwert über 40 Euro liegt und der Kunde vor Bezahlung der Ware von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei und wir erstatten Ihnen die Versandkosten.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Warstein.
12. Abweichende Vereinbarungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
13. Lieferbedingungen
Der Käufer beauftragt den Verkäufer, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, zum Zwecke des Transports des/der Kaufgegenstände ein Frachtunternehmen zu beauftragen. Die Lieferung erfolgt im Namen und für Rechnung des Käufers. Ort des Gefahrenüberganges sind die Räumlichkeiten des Verkäufers. Sämtliche Liefermodalitäten und -zusagen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Spediteurs, der im Auftrage des Käufers die von diesem georderte Ware ebenerdig, ohne Verbringung in die Räumlichkeiten, frei Haus liefert. Grundsätzlich wird die Lieferung von nur einem Auslieferungs-Mitarbeiter des Spediteurs durchgeführt. Der Käufer hat bei der weiteren Verbringung entsprechende Hilfestellung zu leisten oder bereitzustellen; ansonsten wird die Ware ebenerdig vor den Wohnsitz des Käufers angeliefert.